Gewährleistung (Garantie) für zahnärztliche Behandlungen

Dla pacjenta
Gewährleistung (Garantie) für zahnärztliche Behandlungen

Wir gewähren eine Garantie auf alle zahnärztlichen Behandlungen, die im Holistischen Zentrum für Implantologie, Kieferorthopädie und Prothetik ARTIMEDICA durchgeführt werden.

Im ARTIMEDICA-Zentrum führen wir alle Behandlungen mit größter Sorgfalt durch, gemäß dem besten, ständig erweiterten Wissen der Zahnärzte und unter Verwendung der neuesten Errungenschaften der Zahnmedizin – moderner Materialien und Behandlungstechniken.

Voraussetzung für die Gewährleistung ist:

  • die ursprünglich geplante Behandlung vollständig durchzuführen,
  • die Empfehlungen des Arztes bezüglich der Vorgehensweise während und nach der Behandlung zu befolgen,
  • eine angemessene Mundhygiene aufrechtzuerhalten,
  • Befolgung der Empfehlungen zur Hygiene und zu den Regeln für die Verwendung und Aufbewahrung von Zahnersatz,
  • Erscheinen zu Kontrollterminen.

Kontrollbesuche

Die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Gewährleistung ist die Teilnahme an Kontrolluntersuchungen.

Erwachsene sollten mindestens alle 6 Monate zu Kontrolluntersuchungen erscheinen, Kinder alle 3-4 Monate.

Bei prothetischen Arbeiten und chirurgischen Eingriffen sollten zusätzliche Kontrolluntersuchungen in der 2. Woche nach dem Eingriff sowie 1 Monat und 3 Monate nach dem Eingriff stattfinden.


Garantie für Implantate

Wenn der Körper das Implantat aus Gründen, die der Patient nicht zu vertreten hat, abstößt, wird die Implantation erneut durchgeführt, und zwar kostenlos.

Nach der Implantation erhält der Patient einen Implantatpass, der ihm bei Bedarf implantologische Hilfe bei jedem Biomet3i-Partner in Polen und weltweit garantiert.

Die Einzelheiten zu den Garantie- und Gewährleistungsrechten für Implantationen werden wir Ihnen bei der Beratung vor dem Eingriff erläutern.

Der Gewährleistungsanspruch erlischt in folgenden Fällen:

  • Selbstständige Korrekturen, Umbauten und Reparaturen an prothetischen Versorgungen,
  • Beschädigung der Versorgungen durch äußere mechanische Einflüsse (z. B. Unfall),
  • Beschädigung der Prothese außerhalb der Mundhöhle,
  • Bruxismus (Zähneknirschen),
  • physiologischer Knochenabbau, entzündliche Veränderungen im Parodontalbereich sowie bei anderen Erkrankungen, die sich nachteilig auf die Mundhöhle und die Zähne des Patienten auswirken.

Das Gewährleistungsrecht umfasst nicht:

  • provisorische Arbeiten, wie z. B. provisorische Kronen oder Sofortprothesen,
  • Arbeiten, bei deren Durchführung der Patient über eine eingeschränkte oder fehlende Gewährleistung informiert wurde,
  • endodontische, chirurgische und kieferorthopädische Behandlungen.

Bei endodontischen, chirurgischen und kieferorthopädischen Behandlungen versichern wir Ihnen, dass wir diese mit der gebotenen Sorgfalt, nach bestem Wissen und unter Verwendung der besten Materialien, Geräte und Errungenschaften der modernen Zahnmedizin durchführen.

Der menschliche Organismus ist eine lebende Materie, die ständigen Veränderungen unterliegt, wie Entwicklung, Krankheit, Alterungsprozess. Bei der Behandlung eines Kranken handeln wir oft gegen die Kräfte der Natur, die den Patienten ursprünglich „in die Krankheit getrieben“ haben. So wie der menschliche Organismus auf unglaubliche Weise verschiedenen Krankheiten widerstehen kann, so kann er leider auch unfähig sein, sich gegen Krankheiten zu wehren, selbst wenn er durch die Bemühungen der besten Ärzte und die besten derzeit verfügbaren Technologien unterstützt wird.

Aus diesem Grund bieten einige medizinische Behandlungen keine Garantie für das reibungslose Funktionieren des Körpers. Sie helfen dem Patienten jedoch sicherlich dabei, die Krankheit zu bekämpfen, eine maximale Verbesserung seines Gesundheitszustandes zu erreichen und die Folgen der Krankheit vorherzusagen.

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